Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Waren oder Leistungen gelten diese als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie dem Vertragspartner (Käufer = Besteller) schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, vom Käufer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

Die Lieferung ersetzt die Bestätigung. Verkäufer und Käufer dürfen die Vertragsrechte auf Dritte nur nach Zustimmung des Vertragspartners übertragen.

§ 3 Liefer- und Leistungszeit

Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers.

Die bei uns vom Käufer zur Reparatur abgegebenen Boote stehen während der Reparaturzeit kostenlos auf unserem Gelände. Kundenboote, die nach 14 Tagen nach Reparaturbeendigung immer noch bei uns stehen, werden pro Tag mit einer Standgebühr von 2,50 €/pro qm berechnet. Bei uns abgestellte Boote oder Trailer, um welche sich Kunden Monate oder Jahre nicht kümmern, werden von uns nach 3 Jahren ohne weitere Ankündigung veräußert.

§ 4 Gefahrübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat. Aus Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherte Risiken versichert.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über; jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer entgegenzunehmen.

§ 5 Rücktritt

Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Verkäufer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich ist. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Verkäufers. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. Der Käufer kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat, ist dies nicht der Fall, so kann der Käufer die Gegenleistung entsprechend mindern.

Liegt Leistungsverzug vor und gewährt der Käufer dem in Verzug befindlichen Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.

Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

Der Käufer hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn der Verkäufer eine ihm gestellte an- gemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Das Rücktrittsrecht des Käufers besteht auch bei Unmöglichkeit der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den Verkäufer.

Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Käufers, insbesondere Wandlung, Kündigung oder Minderung, sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden,die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

§ 6 Preise

Die Preise sind Bruttopreise inkl. Mehrwertsteuer und verstehen sich ab Nautic Shop Münster, ausschließlich Verpackung. Zusätzliche Leistungen. die im Zusammenhang mit den Lieferungen stehen,werden,sofern hier für nicht besondere Vereinbarungen getroffen worden sind, nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung ist der Verkäufer berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Reparaturen werden nur gegen Vorkasse oder Zahlung per Nachnahme durchgeführt.

§ 7 Zahlung

Die Lieferungen und Leistungen des Verkäufers sind, soweit nicht anders vereinbart wird, sofort netto zahlbar. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. Maßgeblich. Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Wechsel nimmt der Verkäufer nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit herein. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Diskont, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Käufer, so bestimmt der Verkäufer die Anrechnung eingehender Zahlungen.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers stehen dem Verkäufer folgende Rechte zu:

Vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerten und die ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen. Im Verzugsfall ist die vom Verkäufer gelieferte Ware gesondert zu lagern und als Eigentum des Verkäufers kenntlich zu machen.

Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Landeszentralbankdiskont ab Fälligkeitsdatum zu berechnen. Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftliche Verhältnisse berührenden Umstände sowie Anschriftenänderungen in der Person oder den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers berechtigenden Verkäufer nach dessen Beurteilung und Wahl.

a) Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen; dies gilt auch für hereingenommene Wechsel.

b) bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung der bestehenden Verträge zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Aufrechnung und Zurückbehaltung sind, auch bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen – ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Rücksendungen an den Verkäufer grundsätzlich frachtfrei für den Verkäufer und nach Absprache mit ihm. Rücksendungen können nur bearbeitet werden, wenn die Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins beigelegt ist. Der Käufer hat ein 10- tägiges kostenloses Umtauschrecht der gelieferten Waren gegen ein beliebiges Produkt aus dem Lieferprogramm des Verkäufers. Bei Warenrückgabe werden dem Käufer 15% des Warenwertes, mindestens jedoch 15,00 € in Rechnung gestellt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierung oder Umkehrwechsel behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor.

Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen, die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen,so ist der Verkäufer und Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung an den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwalter.

Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.

Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch in soweit, als die Ware verarbeitet ist. Er hält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände,die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Falle, d.h.beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.

Soweit die Gesamtforderungen des Verkäufers durch solche Abtretungen zu mehr als 125% zweifelsfrei gesichert sind, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers freigegeben.

Der Käufer kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer nach- kommt, bis zum Widerruf der Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beanstandung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln.

Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber, es liegt darin, auch wann nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Gewährleistung

Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmangel sind; die Gewährleistung beträgt sechs Monate.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Für Mängel in der Funktion von Geräten haftet der Verkäufer nicht, wenn die Installation und/oder Inbetriebnahme nicht durch den Verkäufer oder eine autorisierte Vertragswerkstatt erfolgt ist.

Gewährleistungen gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Die vorstehenden Absätze regeln die Gewährleistung abschließend. Sonstige Gewährleistungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftzusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer, als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die dem Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

Für Boote, die beim Nauticshop zum Service angeliefert werden und nach Fertigstellung nicht innerhalb von 7 Werktagen abgeholt werden, berechnen wir eine Tagesstandgebühr von 9,30 € zzgl. MwSt. Für Boote, die aus Sicht des Kunden durch uns verschuldete Reklamationen bei uns angeliefert werden, jedoch der Rechtstand nicht geklärt ist und über die Dauer der Klärung des Sachverhalts und des Rechtstreits, berechnen wir eine monatliche Standgebühr von 280,00 € zzgl. MwSt.

§ 10 Haftungsausschluss

Die bei uns in 49504 Lotte-Wersen – Napoleondamm 5 zu Wartungs- oder Servicearbeiten abgestellten Kundenboote und Bootstrailer sind durch uns, die Firma Nauticshop, nicht gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und Vandalismus versichert.

Grundsätzlich wird auf vom Kunden (Käufer) angeliefertes Material keinerlei Garantie und Gewährleistung gegeben – alle daraus entstehenden Schäden gehen zu Lasten des Kunden (Käufer).

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig ist Tecklenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 12 – 10 Tage Gratis-Umtauschrecht
Sollten Sie einmal mit einem Artikel nicht zufrieden sein, so können Sie ihn innerhalb von 10 Tagen gegen einen anderen Artikel von uns umtauschen. Wir tauschen bei uns erworbene Ware ohne Angabe von Gründen zurück, weil es uns wichtig ist, dass Sie mit unseren Produkten rundum zufrieden sind. Die zurückgeschickte Ware muss uns frei zugestellt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unfrei zurückgesendete Ware nicht annehmen können.

Verbesserungen und Änderungen
Der Nauticshop Münster behält sich das Recht vor, Produktveränderungen, die aus Sicht des Herausgebers einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigungen durchzuführen. Irrtum bei Produktbeschreibungen und Preisen behalten wir uns vor.

Zusatzinformation zur Bestellung
Nach der ersten Bestellung, die grundsätzlich nur per Nachnahme abgewickelt wird, versenden wir auch auf Rechnung. Sendungen ins Ausland sind nur gegen Vorkasse möglich. Bitte klären Sie mit uns anfallende Versandkosten (Luftfracht usw.) vor Ihrer Bestellung telefonisch ab.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Nauticshop Münster

Napoleondamm 5
49504 Lotte-Wersen

Telefon: +49 (0) 5404 / 9944778
Mobil: +49 (0) 171 / 694 624 7
E-Mail-Adresse: info@nauticshop.de

Unsere Öffnungszeiten

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